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Die Namensführung nach der Eheschliessung sowie Güterstand sind vor der Heirat zu besprechen.
Selbstverständlich gehören Sie nicht zu diesen Paaren, die sich über kurz oder lang wieder
scheiden lassen und dem Rosenkrieg Konkurrenz machen, schon klar.
Ehepakte regeln umfassend die vermögensrechtliche Seite einer Ehe. Während der Ehe gilt der Grundsatz der Gütertrennung.
Jeder Ehegatte ist verfügungsberechtigt über das eigene Vermögen und haftet auch nicht für die Schulden des anderen Ehegatten.
Durch Ehepakte kann dieser Güterstand ausgeschlossen werden. Häufigster Ehepakt ist die Vereinbarung einer Gütergemeinschaft.
Ehepakte sind wie alle Verträge zwischen Ehegatten notariatspflichtig.
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